Mensch hilft Mensch e.V.
Rechtliches

Satzung

§ 1 (Name und Sitz)

Der Verein führt den Namen "Mensch hilft Mensch e.V." und ist im Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist in 40764 Langenfeld.



§ 2 (Geschäftsjahr)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§ 3 (Zweck des Vereins)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die dem Abschnitt 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung gemäß infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder infolge ihrer wirtschaftlichen Lage der Unterstützung bedürfen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Spendenaktionen und Hilfsprojekten.


§ 4 (Selbstlose Tätigkeit)

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 5 (Mittelverwendung)

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bis zu 10 % der jährlichen Spendeneinnahmen können für Marketingzwecke verwendet werden, um weitere Spendeneinnahmen zu generieren.

 

§ 6 (Verbot von Begünstigungen)

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)

Vereinsmitglieder können natürliche Personen sein. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. Die Mitglieder des Vereins setzen sich aus aktiven Mitgliedern und passiven Mitgliedern zusammen. Aktive Mitglieder sind natürliche Personen, die sich aktiv an den Zielen und Aktivitäten des Vereins beteiligen und bereit sind, regelmäßig ihren Beitrag zu leisten. Die aktiven Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Vorschläge zu machen und abzustimmen. Aktive Mitglieder sind verpflichtet, ihren Mitgliedsbeitrag gemäß den vom Vorstand festgelegten Bedingungen zu entrichten und sich aktiv an den Vereinsaktivitäten zu beteiligen. Passive Mitglieder sind natürliche Personen, die den Verein finanziell unterstützen, jedoch nicht aktiv an den Vereinsaktivitäten teilnehmen. Passive Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, jedoch ohne Stimmrecht. Passive Mitglieder sind verpflichtet, ihren Mitgliedsbeitrag gemäß den vom Vorstand festgelegten Bedingungen zu entrichten. Sie sind nicht verpflichtet, sich aktiv an den Vereinsaktivitäten zu beteiligen.

 

§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der natürlichen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten, wenn sich die betreffende Person Vereinsschädigend verhält oder durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins in Frage stellt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Bei der Beendigung der Mitgliedschaft werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.

 

§ 9 (Beiträge)

Jedes aktive und passive Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 36,00 Euro zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 01.01. eines Jahres im Voraus fällig und muss von allen aktiven und passiven Mitgliedern an das Vereinskonto überwiesen werden. Bei Eintritt eines aktiven oder passiven Mitglieds während eines Kalenderjahres ist der Mitgliedsbeitrag für das gesamte aktuelle Kalenderjahr fällig. Der rechtzeitige Zahlungseingang versteht sich dabei als der Eingang des Beitrags auf dem Vereinskonto. Es liegt beim Vorstand, den Antrag auf eine Befreiung von der Zahlungspflicht bei Versäumnis zu billigen.


§ 10 (Organe des Vereins)

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 11 (Mitgliederversammlung)

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl des Kassenwarts, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben. Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 12 (Vorstand)

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder kann den Verein vollumfänglich alleine vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

 

§ 13 (Auflösung des Vereins)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für einen gemeinnützigen Zweck, vorzugsweise an den Verein "Sag´s e.V.", Düsseldorfer Straße 16, 40764 Langenfeld.

 

Langenfeld, 04.10.2023


Impressum

Mensch hilft Mensch e.V.

Am Alten Broich 133

40764 Langenfeld

Vertreten durch:
Herr Lars Rodemers

Frau Blagorodna Nikolovski

Herr Peter Schiemann


Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Registernummer: VR 12194

Steuer-ID: 135/5794/4473

Gemeinnützigkeit nach § 60a Abs. 1 AO


Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Lars Rodemers

Am Alten Broich 133

40764 Langenfeld


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